Nachdem Daimler bereits knapp 100.000 Mercedes Sprinter in die Werkstatt rufen muss, steht nun auch der Rückruf für rund 89.000 Mercedes Viano und Mercedes Vito an. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf angeordnet, damit bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird.
Das KBA hatte die unzulässige Abschalteinrichtung bei Mercedes-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 schon im Herbst 2019 entdeckt. Klar was schon zu diesem Zeitpunkt, dass auch der Mercedes Sprinter von dem Rückruf betroffen ist. Nun hat Daimler offenbar ein Software-Update vorgelegt und das KBA grünes Licht dafür gegeben. Unter dem Code NC3II6515R werden nun fast 100.000 Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018 in die Werkstatt geordert, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.
Nur wenige Tage nach dem Rückruf für den Sprinter veröffentlichte das KBA auch den Rückruf für Modelle des Mercedes Vito und Viano. Hier werden in Deutschland insgesamt rund 89.000 Fahrzeuge der Baujahre 2010 bis 2014 unter dem Code NC2II651R zurückgerufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.
Bei der unzulässigen Funktion dürfte es sich um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung handeln. Sie sorgt dafür, dass im Prüfmodus die Erwärmung des Motoröls verzögert und dadurch der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv. Folge ist ein Anstieg der gesundheitsgefährdenden Stickoxid-Emissionen. Das KBA hat diese Funktion, die in zahlreichen Mercedes-Modellen verwendet wird, daher als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und den Rückruf angeordnet.
Daimler führt die Rückrufe zwar durch, vertritt aber nach wie vor den Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Die Gerichte sehen dies jedoch zunehmend anders. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt.
Zudem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass unter Betriebsbedingungen der Stickoxid-Ausstoß höher ist als im Prüfmodus. Ausnahmen seien nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung ist demnach keine zulässige Ausnahme.
Daimler gerät im Abgasskandal zunehmend unter Druck und die Chancen auf Schadenersatz steigen. Die Kanzlei Dr. Späth und Partner ist erfahren im Mercedes-Dieselskandal und steht Geschädigten für eine kostenlose Erstberatung gerne zur Verfügung.
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