Mercedes im Abgasskandal

Dieselskandal Daimler – Kompetente Hilfe durch Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte

Die Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg unterstützt Sie kompetent im Dieselskandal Daimler. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte sind schon seit August 2017 im Bereich Daimler tätig.  Damit gehören wir zu den prozesserfahrensten Anwälten im Bereich Daimler.

Worum geht es im Daimler-Abgasskandal und welche Fahrzeuge sind betroffen?

Das Kraftfahrtbundesamt wirft Daimler vor, in bestimmten Dieselfahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen im Bereich der Abgasrückführung und modellabhängig auch der „AdBlue“-Funktionen zu verwenden. Diese Funktionen sind rechtswidrig und müssen entfernt werden. Hierzu bietet Daimler Software-Updates an, deren Auswirkungen auf das Fahrverhalten, Verbrauch, Verschleiß usw. allerdings unklar sind. Wir empfehlen, stattdessen Ansprüche gegen Hersteller oder Verkäufer geltend zu machen.

Darüber hinaus sind alle Diesel-Fahrzeuge von Mercedes seit 2005 (Sechs-Zylinder-Fahrzeuge) bzw. 2008 (Vier-Zylinder-Fahrzeuge) betroffen, quer durch alle Baureihen und Modelle. Nicht entscheidend ist, ob Ihr Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist, sondern ob Ihr Wagen über den Dieselmotor OM 626, 642 oder 651 verfügt. In diesen Modellen sind unserer Ansicht nach rechtswidrige Abschalteinrichtungen im Bereich der Abgasrückführung (und typabhängig auch im Bereich der SCR-Katalysatoren) verbaut.

Rückrufe im Mercedes-Abgasskandal

Nachdem Daimler bereits knapp 100.000 Mercedes Sprinter in die Werkstatt rufen muss, steht nun auch der Rückruf für rund 89.000 Mercedes Viano und Mercedes Vito an. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf angeordnet, damit bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird.

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Was können Sie verlangen?

Eine rechtswidrige Abschalteinrichtung stellt nach gefestigter Rechtsprechung einen Sachmangel dar, der Sie als Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist (zwei Jahre bei Neufahrzeugen) berechtigt, den Vertrag rückabzuwickeln oder Neulieferung zu verlangen, also ein vergleichbares Fahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion. Daneben – auch nach Ablauf der kaufvertraglichen Verjährungsfrist – bestehen Ansprüche gegen die Daimler AG selbst wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Ein solcher Schadensersatzanspruch ist in der Regel ebenfalls auf Rückabwicklung des Vertrages gerichtet.

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Warum Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte?

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz tätig und spezialisiert auf Großverfahren gegen namhafte Gegner. Seit August 2017 vertreten wir als eine der ersten deutschen Kanzleien etwa 350 Daimler-Kunden. Seitdem nehmen wir wöchentlich mündliche Verhandlungen vor allen deutschen Landgerichten wahr und erwarten nun in Kürze die ersten Urteile gegen Daimler.

Anders als andere Kanzleien konzentrieren wir uns auf den Dieselskandal Daimler und konnten uns seitdem als „Daimler-Experten“ profilieren.

Unsere Kanzlei wird empfohlen durch „Finanztest“.

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