Bundesverwaltungsgericht billigt Diesel-Fahrverbote

Das Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote grundsätzlich für zulässig. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind demnach als letztes Mittel zulässig, um die Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) einzuhalten. Die Deutsche Umwelthilfe, die den Prozess ausgelöst hatte, sprach von einem „guten Tag für die saubere Luft“, für die betroffenen Fahrer von Dieselfahrzeugen wird es eher ein schlechter Tag sein. Wer ein Dieselfahrzeug besitzt, hat damit keinen Anspruch mehr, „zeitlich und räumlich alle öffentlichen Straßen befahren“ zu können. Zwar dürfen Euro-5-Fahrzeuge bis September 2019 nicht mit Fahrverboten belegt werden, danach jedoch schon – und zwar ohne Anspruch auf Entschädigung.

Umso wichtiger, nun sofort zu reagieren und Hersteller von Fahrzeugen, die über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen und die zulässigen NOx-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Fahrbetrieb einhalten und tatsächlich um das bis zu Achtfache (!) überschreiten, zum Schadensersatz aufzufordern, entweder in Form von Neulieferung eines identischen Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion ohne eine solche Abschalteinrichtung oder aber durch Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises.

Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner haben in den vergangenen Wochen entsprechende Klagen gegen die Daimler AG und Autohändler bei den Landgerichten Berlin, Bochum, Dresden, Duisburg, Essen, Flensburg, Freiburg, Frankfurt (Oder), Hamburg, Hannover, Kiel, Lübeck und Stuttgart, eingereicht. Auch gegen Volkswagen, Audi und BMW werden vergleichbare Vprwürfe erhoben. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, und stellen Deckungsanfragen an Ihre Rechtsschutzversicherung.

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