18.10.2018: Rückruf – Daimler AG veröffentlicht Liste betroffener Fahrzeuge

Seit einigen Tagen bekommen Halter von Mercedes-Benz-Fahrzeugen Post. Daimler kündigt den Rückruf zahlreicher Dieselfahrzeuge der Euro-6-Norm an und fordert die Betroffenen auf, ihre Wagen in die Werkstatt zu bringen, um Software-Updates aufspielen zu lassen. Welche genauen technischen Ursachen dahinter stecken, verrät Daimler seinen Kunden nicht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte in zahlreichen Fahrzeugen quer durch alle Baureihen bis zu fünf verschiedene und nach Ansicht der Behörde rechtswidrige Abschaltfunktionen gefunden, mit denen die Abgasreinigung von Stickoxid ganz oder teilweise reduziert wird, was nach europäischem Recht unzulässig ist. Das Bundesverkehrsministerium hatte darauf hin Daimler aufgefordert, eine Liste der Modelle vorzulegen, die diese Funktionen enthalten. Diese Liste hat Daimler inzwischen veröffentlicht, sie ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.daimler.com/documents/innovation/other/uebersicht-modelle-diesel-rueckruf-published-by-daimler.pdf

Die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen begründet nach ständiger Rechtsprechung in Sachen Volkswagen einen Schadensersatzanspruch, der wahlweise zu einer Neulieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion oder zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führt. Halter von Mercedes-Fahrzeugen, die sich auf dieser Liste finden, haben gute Chancen vor Gericht, da die Verwendung rechtswidriger Abschalteinrichtungen evident ist – anders als bei zahlreichen Euro-5-Fahrzeugen, für die dieser Beweis erst mühsam erbracht werden muss.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB raten tendenziell davon ab, sich auf eine Software-Lösung einzulassen. Schon bei Volkswagen führten Updates offenbar zu Problemen beim Abgasrückführungssystem, dem Kraftstoffeinspritzsystem und dem Abgasnachbehandlungssystem. Auch über die Verstopfung der Dieselpartikelfilter, die Versottung des Abgasrückführungsventils, Mängeln an der Lambdasonde, den Einspritzdüsen und der Hochdruckpumpe wurde berichtet.

Betroffene Besitzer von Mercedes-Benz-Fahrzeugen sollten daher so schnell wie möglich prüfen oder prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits gegen die Daimler AG übernimmt. Unsere Kanzlei bietet dabei eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falls an und übernimmt auch die Deckungsanfragen an Rechtschutzversicherungen.

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