22.11.2019 Rückruf für Porsche Cayenne 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet

Laut aktuellen Messungen der Deutschen Umwelthilfe wird der zulässige Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß beim Porsche Cayenne S Diesel mit 4,2 Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 5 fast um das 12-fache überschritten. Damit zählt der SUV zu den dreckigsten gemessenen Dieseln überhaupt.

Die DUH vermutet daher, dass auch beim Porsche Cayenne 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Davon geht offensichtlich auch das Kraftfahrt-Bundesamt schon seit längerer Zeit aus (KBA). Denn die Behörde ordnete bereits im August 2018 den Rückruf an. Dieser Rückruf lief jedoch unter dem Radar der Öffentlichkeit. Erst Recherchen des Bayerischen Rundfunks deckten jetzt auf, dass die Behörde mit Schreiben vom 20. August 2018 Porsche dazu aufforderte, alle unzulässigen Abschalteinrichtungen bei dem Modell zu entfernen. Und zwar sofort.

Da Porsche aber auch nach über einem Jahr kein Software-Update vorgelegt hat, macht das KBA jetzt Druck und verhängte ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro gegen den Sportwagenbauer.

Das KBA geht davon aus, dass in dem Porsche Cayenne 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Dann arbeite die Abgasreinigung wirksam, während im realen Straßenbetrieb der zulässige Stickoxid-Ausstoß deutlich überschritten wird.

Porsche schiebt die Verzögerungen auf den großen technischen Aufwand für das Update. Die betroffenen Fahrzeughalter würden über den Rückruf informiert, sobald ein Software-Update vom KBA genehmigt sei. Gleiches gilt übrigens auch für den Porsche Panamera mit dem 4,0 Liter-V8-Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6. Auch hier habe das KBA den Rückruf angeordnet.

Den Rückruf für den Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt bereits im Mai 2018 angeordnet und anders als beim Euro 5-Modell auch öffentlich gemacht.

Für die betroffenen Porsche-Fahrer bedeutet der Rückruf, dass sie ein Software-Update aufspielen lassen müssen, sobald ein Software-Update vorliegt und die Fahrzeuge in die Werkstatt geordert werden. Welche Auswirkungen ein Update auf den Motor, z.B. auf Leistung, Verbrauch oder Verschleiß hat, ist jedoch völlig ungewiss.

Allerdings können betroffene Porsche-Kunden auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass die Porsche-Kunden durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadensersatz haben.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner weist darauf hin, dass die Porsche-Kunden nicht den Rückruf des Kraftfahrt-Bundeamts abwarten müssen, sondern schon jetzt ihre Schadensersatzansprüche geltend machen können.

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