16.03.2021: VW Caddy mit Motor EA 288 geht im Abgasskandal zurück

VW kommt im Abgasskandal auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 nicht zur Ruhe. Das Landgericht Offenburg hat dem Käufer eines VW Caddy 2,0 TDI mit dem Motor EA 288 mit Urteil vom 4. Januar 2021 Schadenersatz zugesprochen, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist (Az.: 2 O 168/20).

Der EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den ursprünglichen Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Wie der Vorgänger wird er in Modellen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda verwendet. Das Thema Abgasmanipulationen konnte mit dem neuen Motor offensichtlich nicht beendet werden. Auch hier häufen sich die Gerichtsentscheidungen, dass VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verpflichtet ist.

Hier reiht sich das Urteil des LG Offenburg ein. Der Kläger hatte 2016 einen VW Caddy TDI 2,0 Blue Motion gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde.

Die Klage hatte Erfolg. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine Zykluserkennung zum Einsatz kommt. In dem Wagen sei unstreitig eine Fahrkurve verbaut, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Sobald dies erkannt wird, wird der Emissionsausstoß reduziert, während er im realen Straßenverkehr wieder ansteigt. Eine Vorrichtung, die den Teststandbetrieb erkennt und deshalb den Emissionsausstoß ändert, sei unzulässig. Bei der in dem Fahrzeug verbauten Zykluserkennung handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, stellte das LG Offenburg klar.

Der Kaufvertrag kann daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile im Abgasskandal bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288 wächst weiter. Zuletzt hat mit dem OLG Köln auch ein Oberlandesgericht VW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 19 U 151/20). Zudem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem Anstieg der Emissionen führen.

Die Kanzlei Dr. Späth und Partner hat schon zahlreiche Geschädigte im Dieselskandal erfolgreich vertreten.

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