18.06.2020: Weitere Mercedes-Rückrufe im Abgasskandal

Kein Ende im Dieselskandal Daimler: Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat erneut einen Rückruf für verschiedene Mercedes-Modelle angeordnet. Und wieder steht diese Rückrufwelle im Zusammenhang mit Abschalteinrichtungen im Emissionskontrollsystem, die das KBA für rechtswidrig hält, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Betroffen sind weltweit 170.000 Fahrzeuge, allein in Deutschland etwa 60.000, vornehmlich ältere Modelle der Euro-5-Norm bis Baujahr 2014, darunter die A-Klasse, B-Klasse, C-Klasse, E-Klasse und S-Klasse. Insgesamt steigt die Zahl der Mercedes-Fahrzeuge, die einem amtlichen Rückruf unterliegen, damit auf etwa 580.000.

Diese Fahrzeuge müssen nun auf Kosten des Herstellers umgerüstet werden, um nicht ihre Zulassung zu verlieren.

Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshof vom 25.05.2020 gegen Volkswagen (Az. VI ZR 252/19) ist nun höchstrichterlich geklärt, dass Hersteller, die bewusst unzulässige Abschalteinrichtungen verbauen, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haften können, wenn sie diese Funktionen im Zulassungsverfahren nicht offen legen und sich auf diese Weise eine Zulassung erschleichen, die sie nicht hätten erhalten dürfen.

Insbesondere Eigentümer hochpreisiger Luxusfahrzeuge fragen sich, warum sie sich mit Nachbesserungen in Form von Software-Updates abspeisen lassen müssen. Der Makel eines rechtswidrig manipulierten Fahrzeugs kann nicht beseitigt werden, viele Käufer fühlen sich betrogen. Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB sollten betroffene Daimler-Kunden daher unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten durch einen qualifizierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner vertreten bereits seit Mitte 2017 Betroffene und verklagen in hunderten von bundesweiten Verfahren Hersteller wie Daimler auf Schadensersatz. Ziel der Klagen ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages, also Rückgabe des Fahrzeugs an den Autobauer gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Allerdings müssen sich die Geschädigten eine Nutzungsentschädigung für die von ihnen gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, auch dies ist nach dem BGH-Urteil klar.

Dr. Späth & Partner konnten bereits zwei positive Urteile gegen Daimler erstreiten, einmal vor dem LG Flensburg mit dem Az. 3 O 48/18 (noch nicht rechtskräftig) sowie LG Berlin, 3 O 203/19 (noch nicht rechtskräftig), beide Urteile unter Abzug von Nutzungsersatz.

Dr. Späth & Partner stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung, oftmals übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein Klageverfahren.

Auch nicht rechtsschutzversicherte Kunden können prüfen lassen, ob ein Prozessfinanzierer die Kosten für ein Verfahren übernimmt.

Betroffene Daimler-Kunden, aber auch Kunden anderer Hersteller können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht tätig sind.

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