22.01.2018: Dieselskandal Daimler – Autohersteller unterliegt in Stuttgart

Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG in drei aktuellen Entscheidungen zum Schadenersatz verurteilt und wertet nach aktuellen Medieninformationen das so genannte „Thermofenster“ als unzulässige Abschalteinrichtung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, Daimler will Berufung einlegen.

Die beanstandete Softwarefunktion sorgt in vielen Modellen dafür, dass die Abgasreinigung bei niedrigen Außentemperaturen reduziert oder teilweise abgeschaltet wird. Nach Ansicht von Daimler ist dies notwendig, um Teile des Motors vor Beschädigungen zu schützen. Das Landgericht Stuttgart sah das anders und stellte fest, dass es sich um eine rechtswidrige Abschalteinrichtung handelt.

Auch die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, Berlin, die bereits seit einem über einem Jahr bundesweit gegen die Daimler AG klagt, betrachtet das Thermofenster sowie weitere Abschaltfunktionen, die das Kraftfahrt-Bundesamt in manchen Modellen, vor allem neueren Euro-6-Fahrzeugen, identifiziert hatte, als unzulässige Abschalteinrichtungen, deren Verwendung Schadensersatzansprüche nach sich zieht.

Folgerichtig müssten die Gerichte dann auch einen Sachmangel bejahen, der kaufvertragliche Ansprüche gegen den Verkäufer auslöst, denn illegale Funktionen („Schummelsoftware“) begründen einen Sachmangel des Fahrzeugs. Dabei ist die kurze Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs zu beachten, während die Verjährungsfrist von Ansprüchen gegen den Hersteller deutlich länger ist, in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Anspruchs und des Anspruchsgegners.

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