23.01.2018: Abgasskandal bei Audi – A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 betroffen

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für V6-Dieselfahrzeuge des herstellers Audi einen Zwangsrückruf verhängt, wie verschiedene Medien berichten. Grund: Das Bundesamt hatte “unzulässige Abschaltvorrichtungen” festgestellt. Laut SPIEGEL muss Audi dabei fast 130.000 weitere Dieselfahrzeuge in die Werkstätten einberufen und umrüsten.

Betroffen sind davon vor allem die Baureihen A4, A5, A6, A7, A8 Q5, SQ5 und Q7 mit der Abgasnorm 6, in der “unzulässige Abschaltvorrichtungen” festgestellt worden sein sollen, wie ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bestätigt habe.

Medienberichten zufolge droht das Kraftfahrtbundesamt dabei für das Modell Audi A 8, das bis ca. Mitte 2017 produziert wurde, sogar mit einem Zulassungsverbot. Betroffen soll dabei vor allem das A8 Modell mit TDi-Achtzylinder-Motor und Euro-6-Zulassung sein, das von 2013 bis ca. August 2017 gebaut wurde.

Das sind beunruhigende Nachrichten für betroffene Audi-Käufer, die sich im Dieselskandal auf erhebliche Wertverluste einstellen müssen. Audi wird dabei wohl gezwungen sein, umgehend eine Lösung anzubieten, die vom Kraftfahrtbundesamt dann überprüft wird. Dabei ist davon auszugehen, dass Audi für die betroffenen Fahrzeuge, ebenso wie andere Hersteller, ein sog. Softwareupdate anbieten wird, damit die zulässigen Grenzwerte erreicht werden.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte raten betroffenen Audi-Käufern ausdrücklich dazu, kein Softwareupdate aufspielen zu lassen, denn dieses könnte negative Folgen für den Motor haben wie z.B. geringere Haltbarkeit oder höheren Kraftstoffverbrauch.

Stattdessen sollten Sie lieber einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten und Ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen. Diese reichen von Rückgabe Ihres KFZ gegen Erstattung des Kaufpreises, Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeuges oder Schadensersatz.

Vorgehen können Sie dabei sowohl gegen den Hersteller (Audi) wegen vorsätzlicher sitttenwidriger Schädigung als auch gegen den Händler aus eventuellen Gewährleistungsansprüchen. Außerdem sollten Sie überprüfen lassen, ob im Falle der Finanzierung über einen Autokredit oder bei Leasing der sog. “Widerrufsjoker” eingreift. Denn wenn Sie über das in der Regel 14-tägige Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt wurden, können Sie das Widerrufsrecht auch heute noch ausüben. In der Regel liegt dabei ein so genanntes “verbundenes Geschäft” vor, so dass sowohl der Autokredit als auch der Kaufvertrag für das Auto widerrufen werden können und beide Verträge rückabgewickelt werden müssen.

Die Folge davon wäre, dass Sie Ihr KFZ auch heute noch zurück geben können und Ihnen Ihre monatlichen Raten und Ihre Anzahlung erstattet werden müssen. Lediglich Zinsen und ein eventueller Nutzungsersatz müssen davon abgezogen werden.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB empfehlen betroffenen Audi-Fahrern, umgehend tätig zu werden, denn Gewährleistungsrechte gegen den Händler bestehen nur zwei Jahre ab Übergabe, so dass diverse Ansprüche,sofern der Autokauf oder das Autoleasing im Jahr 2016 erfolgten, bereits im Jahr 2018 zu verjähren drohen, sofern Sie nicht rechtzeitig tätig werden.

Betroffene Audi-Käufer können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden, die seit 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht tätig sind. Unsere Anwälte sind seit langem mit dem Abgasskandal bei VWMercedesPorsche und Audi beschäftigt und beraten zahlreiche Betroffene des Abgasskandals.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB bieten Betroffenen gerne eine kostenlose Erstberatung an und stellen für rechtsschutzversicherte Audi-Käufer auch eine unverbindliche und kostenlose Anfrage an ihre Rechtsschutzversicherung.

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