22.02.2019: Dieselskandal – Daimler schließt weitere Rückrufe nicht mehr aus

Bundesweit 280.000 Rückrufe und kein Ende? Wer glaubte, mit dem Massenrückruf von Mercedes-Benz-Fahrzeugen, der im vergangenen Herbst begann, sei der „Dieselskandal Daimler“ weitestgehend ausgestanden, hat sich möglicherweise getäuscht.

Seit dem 5. Oktober 2018 verschickt Mercedes-Benz Rückruf-Schreiben an betroffene Diesel-Fahrer. Diese Rückrufe wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt für deutschlandweit rund 280.000 Fahrzeuge angeordnet, da das Bundesamt hier illegale Funktionen (Abschalteinrichtungen) identifiziert hatte.

Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner mbB, Berlin, haben in zahlreichen aktuellen Gerichtsverfahren argumentiert, dass sich rechtswidrige und verbotene Abschalteinrichtungen aber nicht nur in den Fahrzeugen finden, die einem Rückruf unterliegen (ausschließlich neuere Euro-6-Fahrzeuge), sondern auch in älteren Modellen der Abgasnorm Euro 5, die mit den Dieselmotoren OM 642 oder OM 651 ausgestattet sind. Wir gehen davon aus, dass auch bei solchen Fahrzeugen rechtswidrige Funktionen im Bereich der Abgasrückführung verwendet werden – was konsequenterweise dann dazu führen müsste, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in naher Zukunft weitere Rückrufe anordnen müsste, und zwar in ganz anderen Dimensionen als bislang.

Inzwischen geht die Daimler AG wohl selbst davon aus, dass es weitere Rückrufe geben könnte. In ihrem Geschäftsbericht 2018 (Abschnitt F: Konzernabschluss) heißt es auf Seite 289:

Das KBA hat im zweiten und dritten Quartal 2018 Anordnungen erlassen, in denen es feststellt, dass bestimmte Kalibrierungen von näher spezifizierten Funktionalitäten in bestimmten Mercedes­-Benz-Dieselfahrzeugen als unzulässige Abschalteinrichtungen zu bewerten seien und hat diesbezüglich nachträgliche Neben­bestimmungen zu den einschlägigen EG­-Typgenehmigungen angeordnet, einschließlich eines Erstzulassungsstopps und Rück­rufs. Gegen diese Anordnungen hat Daimler jeweils fristgerecht Widerspruch eingelegt, um die offenen Rechtsfragen gegebe­nenfalls auch gerichtlich klären zu lassen.

 Das KBA führt im Rah­men seiner regulären Marktüberwachung laufend weitere Untersuchungen von Mercedes­-Benz-Fahrzeugen durch.

 Es ist nicht ausgeschlossen, dass das KBA im Zuge weiterer Untersu­chungen zusätzliche Anordnungen mit vergleichbaren Feststel­lungen erlassen wird.

 Daimler hat für bestimmte Modelle einen vorläufigen Auslieferungs-­ und Zulassungsstopp angeordnet und prüft laufend, ob dieser ganz oder teilweise wieder aufge­hoben werden kann. Die vom KBA in seiner Anordnung aus dem zweiten Quartal 2018 geforderte Neukalibrierung ist zwi­schenzeitlich erfolgt und die betreffende Software vom KBA freigegeben worden; der entsprechende Rückruf ist mittlerweile eingeleitet worden.

 Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass bei gegebenem Anlass weitere Auslieferungs- und Zulassungs­stopps angeordnet oder als Vorsichtsmaßnahme des Unterneh­mens beschlossen werden können.“

(Hervorhebungen durch uns.)

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB raten tendenziell davon ab, sich auf die angebotenen Software-Lösungen einzulassen. Schon bei Volkswagen führten Updates offenbar zu Problemen beim Abgasrückführungssystem, dem Kraftstoffeinspritzsystem und dem Abgasnachbehandlungssystem. Auch über die Verstopfung der Dieselpartikelfilter, die Versottung des Abgasrückrührungsventil, Mängel an der Lambdasonde, den Einspritzdüsen und der Hochdruckpumpe wurde berichtet.

Betroffene Eigentümer sollten ihre Rechte nutzen und die Hersteller zum Schadensersatz auffordern, wobei unter Umständen die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder aber die Neulieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion verlangt werden kann. Bei finanzierten Verträgen kann teilweise noch nach Jahren der Widerruf erklärt werden.

Dr. Späth & Partner führen bereits zahlreiche Prozesse gegen diverse Hersteller und Vertragshändler und haben jahrelange Erfahrung mit Massenschäden sammeln können. Betroffene Besitzer von Diesel-Fahrzeugen sollten so schnell wie möglich prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits gegen den Hersteller und/oder den Händler übernimmt. Unsere Kanzlei bietet dabei eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falls an und übernimmt auch die Deckungsanfragen an Rechtschutzversicherungen.

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