21.02.2019: Dieselskandal Daimler – Niederlagen für Autohersteller in Stuttgart

Wie berichtet hat das Landgericht Stuttgart die Daimler AG wegen Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen im Bereich der Abgasrückführung zum Schadensersatz verurteilt. Mit drei (noch nicht rechtskräftigen) Urteilen vom 17.01.2019 (Az. 23 O 172/18, 23 O 178/18 und 23 O 180/18) bescheinigte das Gericht dem Autohersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Käufer und sprach den Klägern Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu.

Bemerkenswert an diesen Entscheidungen: das Gericht geht davon aus, dass Daimler die Rate der Abgasrückführung bei einer Außentemperatur von 7 Grad Celsius modellabhängig um bis zu 45 Prozent (!) reduziert, und hält diese Praxis für rechtswidrig und europäischen Umweltvorschriften widersprechend; noch bemerkenswerter ist aber, dass ein Urteil (Az. 23 O 178/18) im Zusammenhang mit einem Fahrzeug steht, dass noch nicht einmal einem offiziellen Rückruf unterliegt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte zuvor den Rückruf von rund 280.000 Mercedes-Benz-Fahrzeugen allein in Deutschland angeordnet, die ausnahmslos der Abgasnorm Euro-6 angehören. Euro-5-Fahrzeuge unterliegen derzeit keinem Rückruf. Für diese Fahrzeuge hatte Daimler vor Gericht stets argumentiert, dass eine verbotene Abschalteinrichtung schon deshalb nicht vorliegen könne, weil das Kraftfahrt-Bundesamt hier keinen Rückruf verhängt habe. Dieser Auffassung hat das Landgericht Stuttgart nun eine Abfuhr erteilt. Ein angeordneter oder bisher unterbliebener Rückruf habe für die Parteien des Rechtsstreits keinerlei Bindungswirkung. Die fraglichen Funktionen schätze das Gericht ohne Rücksicht auf die Erkenntnisse des Kraftfahrt-Bundesamtes als illegal ein.

Damit steigen die Chancen auch für Eigentümer von Modellen, die bislang nicht zurückgerufen wurden.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner mbB, Berlin, geht schon seit Ende 2017 gegen die Daimler AG vor und hat bereits zahlreiche Schadensersatzklagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eingereicht. Daneben führen wir auch Klagen gegen die Verkäufer, da spätestens mit Beginn der Rückruf-Aktion klar ist, dass die betroffenen Fahrzeuge im kaufvertraglichen Sinne mangelhaft sind. Die Eigentümer können vom Kaufvertrag zurücktreten oder Neulieferung eines identischen Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion verlangen, ausgestattet mit der neuen Motoren-Generation, die keine Abschalteinrichtungen beinhaltet.

Wir haben jahrelange Erfahrung mit Massenschäden sammeln können. Betroffene Besitzer von Diesel-Fahrzeugen sollten so schnell wie möglich prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits gegen den Hersteller und/oder den Händler übernimmt. Unsere Kanzlei bietet dabei eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falls an und übernimmt auch die Deckungsanfragen an Rechtschutzversicherungen.

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