13.05.2019: Volkswagen – Rückruf für den T6 beginnt

Besitzer eines Volkswagen T6 sollten ihre Rechte durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen lassen. In diesem Modell ist, wie in zahlreichen anderen neueren Dieselfahrzeugen von Volkswagen, Audi, Skoda oder SEAT, der Dieselmotor EA 288 verbaut. Dieser Motor löste den „Skandalmotor“ EA 189 ab, den Volkswagen rechtswidrig manipuliert hatte; eine „Schummelsoftware“ hatte zu einer beispiellosen Klagewelle gegen Volkswagen geführt.

Problemlos läuft es aber auch mit diesem Motor nicht. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) wirft Volkswagen vor, dass es beim T6 zu einer Überschreitung der zulässigen Euro-6-Grenzwerte für Stickoxid kommen könne, Grund dafür sei ein fehlerhafter Regenerationsfaktor. Zwar werde nach Auskunft des KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung nicht beanstandet. Allerdings hatte Volkswagen im Rahmen eines Verfahrens vor dem LG Wuppertal im März 2019 eingeräumt, dass der Motor EA 288 über ein so genanntes „Thermofenster“ verfügt, das nach europäischem Recht unzulässig und mit rechtswidrigen Abschalteinrichtungen gleichzusetzen ist.

Für das VW-Modell T6 hat inzwischen ein verbindlicher Rückruf (23Z7) begonnen. Halter eines T6 aus einem bestimmten Produktionszeitraum haben in den letzten Tagen Post von Volkswagen erhalten und werden aufgefordert, ein Software-Update aufspielen zu lassen. Danach könne es, so Volkswagen, zu einem Mehrverbrauch an „AdBlue“ kommen – ein Hinweis darauf, dass die Beimischung von „AdBlue“ derzeit unzulässig gedrosselt sein könnte.

Wie auch schon beim EA 189 kann ein Software-Update aber auch Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch, Verschleiß und Geräuschemissionen haben oder zu verstopften Dieselpartikelfilter führen. Außerdem droht ein immenser Wertverlust, so dass sich die Betroffenen überlegen sollten, statt ihre Werkstatt lieber einen sachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, um kaufvertragliche Ansprüche prüfen zu lassen. Es könnte die Möglichkeit bestehen, die Rückabwicklung des Kaufvertrages, Neulieferung oder Schadensersatz zu verlangen.

Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner vertreten bereits seit 2017 Besitzer von Daimler-, Volkswagen- und Audi-Fahrzeugen und konnten bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos.

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